Sie besitzen eine Immobilie und benötigen eine gerichtsfeste Bewertung? Dann sind Sie bei uns gut beraten. Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten nach BauGB § 194. Sie benötigen den Marktwert Ihrer Immobilie weil Sie verkaufen, oder nur Ihre Vermögensübersicht erstellen möchten. Dann reicht in der Regel eine Marktwertschätzung Ihrer Immobilie. Welche Version Sie auch benötigen wir beraten Sie gern.
Der Verkehrswert wird nach § 194 des Baugesetzbuchs wie folgt definiert:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Die Marktwertschätzung dient zur überschlägigen Wertermittlung von Standard-Ein-/Zweifamilienhäuser und Standard-Eigentumswohnungen. Nicht unter Standard fallen Immobilien mit eingetragenen Rechten und Belastungen in Abt. II des Grundbuchs oder Baulasten. Ebenso sind Marktwertschätzungen bei Schäden über das übliche Maß (z.B. Sanierungen oder Abriss) hinaus nicht möglichen.
Die Wertschätzung ist ein Formular-Kurzgutachten von ca. 5-10 Seiten. Es entspricht in den wesentlichen Punkten der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), der Wertermittlungsrichtlinie (WertR) und der Sachwertrichtlinie (SW-RL). Auf eine ausführliche Beschreibung wird in der Wertschätzung jedoch verzichtet, sie enthält aber alle wesentlichen und notwendigen Angaben zum Grundstück und den baulichen Anlagen.
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Thomas Kopsch e.K.
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